AGB

AGB – Allgemeine Geschä ftsbedingungen der selbstständigen
Immobilienmakler/Objektbetreuer und der PIB Pienzenauer Immobilien GmbH fü r
die Bewertung und den Vertrieb von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die
Vermittlung von Kontakten an selbständige Immobilienfachkräfte oder – Vertriebe

1.

Die nachfolgenden AGB’s bestehen jeweils zwischen Ihnen und Ihrem jeweiligen
selbstständigen Immobilienmakler/Objektbetreuer (hier genannt als: Makler).
Bei direkter Kontaktaufnahme mit der PIB Pienzenauer Immobilien GmbH, vermittelt
diese gezielt den Kontakt an selbstständige Immobilienfachkräfte oder – Vertriebe
(ebenfalls: Makler), welche ohne Kosten für den Kunden dessen Immobilie bewerten.


2.

Neben einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Beauftragung von einem
vermittelten Makler zum Nachweis von Vertragsgelegenheiten durch Kauf
(Miet)interessenten (KI) kommen solche Aufträge mit KI auch durch Inanspruchnahme
der Maklertätigkeit des Maklers zustande. Daneben unterhalten die Makler i.d.R.
Vermittlungsaufträge mit den Objekteigentümern- (Kunden), beinhaltend, unabhängig
von den Provisionszahlungspflichten, die Pflicht zu deren Interessenwahrnehmung.


3.

Angebote, Nachweise und weitere Informationen sind vom Kunden vertraulich zu
behandeln. Deren Weitergabe ohne zuvor eingeholte schriftliche Zustimmung des
Maklers führt zu deren Schadenersatzansprüchen gegen den Kunden mindestens in
Höhe einer Provision von 3,57 % inkl. MwSt., gegebenenfalls zusätzlich in Höhe
entgangener Provisionsansprüche gegen Dritte. Dem Kunden bleibt der Nachweis
eines geringeren Schadens vorbehalten.


4.

Den Objektangaben einschließlich erteilter Auskünfte des Maklers liegen
ausschließlich durch die Objekteigentümer erteilte Informationen zugrunde, für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit der Makler keine Gewähr übernimmt. Der Makler wird
seinerseits diese Kundenangaben mit strenger Vertraulichkeit behandeln und nur mit
ausdrücklicher Erlaubnis des Kunden weitergeben. Wird dem Makler die Unrichtigkeit
einzelner Angaben bekannt, korrigiert sie ihre Angaben gegenüber Eigentümern und
Interessenten. Im Übrigen wird die Haftung der Makler auch für ihre Erfüllungsgehilfen
sowie deren Haftung wegen vertraglichen, vorvertraglichen und gesetzlichen
Schadenersatzansprüchen einschließlich solcher aus Delikt oder wegen
eigener unrichtiger Auskünfte auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die
Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.


5.

Vorkenntnis hat Auftraggeber (AG) unter nachprüfbarer Bekanntgabe der Quelle und
des Datums innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt des Nachweises
gegenüber des Maklers bzw. nach den Bedingungen vermittelter Immobilienmakler-
und Vertriebe einzuwenden. Mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen ist die
andere Vertragsseite davon zu informieren, dass der KI vom Makler oder durch von
PIB vermittelte Immobilienvertriebe informiert wurde. Über die Aufnahme von
Vertragsverhandlungen, bevorstehenden und / oder erfolgten Vertragsschluss, auch
über ein anderes als das angebotene Objekt des gleichen Vertragspartners der KI hat
jeweils unverzüglich den Makler oder dem durch PIB vermittelten
Immobilienmakler/Vertrieb zu informieren. Der Makler bzw. der vermittelte
Immobilienvertrieb kann vom KI Vertragsabschriften beanspruchen.
Der Makler oder der vermittelte Immobilienvertrieb/Makler kann vom Kunden bzw.
vom KI verlangen, dass dessen Provisionszahlungspflicht bei Kauf Bestandteil des
notariellen Kaufvertrages wird. Weiter kann der Makler/vermittelte Vertrieb vom KI
die Aufnahme einer Klausel in den notariellen Kaufvertrag beanspruchen, die einen
Vorkaufsberechtigten im Falle der Ausübung seines Vorkaufsrechtes zur Zahlung der
Käuferprovision an den Makler/vermittelten Vertrieb verpflichtet.


6.

Der Makler ist im Falle der Beauftragung entgeltlich tätig, die Bewertung selbst ist
kostenlos. Der KI hat eine Provision an den Makler bzw. an den vom PIB vermittelten
Immobilienvertrieb zu zahlen, wenn deren Nachweis oder Vermittlung erfolgreich zu
einem Vertragsschluss auf Grundlage des Angebotes führte. Als erfolgreicher
Nachweis gilt auch die erstmalige Bekanntgabe des Verkäufers, des Objekts, der
Adresse oder der Gelegenheit zum Vertragsschluss. Der Abschluss eines
Hauptvertrages mit einem anderen, wirtschaftlich vergleichbaren Objekt des
nachgewiesenen Vertragspartners führt ebenfalls zur Provisionszahlungspflicht.


7.

Vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung oder Angabe im Exposé beträgt die
Provision 3% zzgl. jeweils geltender MwSt. des Kaufpreises bei Kaufverträgen.
Sie entsteht bei wirksamen Zustandekommen des Hauptvertrages und ist binnen 6 Tagen
nach dem Vertragsdatum, in Fällen aufschiebender Bedingungen nach
Bedingungseintritt, in Fällen eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts nach
Feststehen dessen Nichtausübung zur Zahlung fällig.


8.

Vertragsänderungen und / oder Ergänzungen sollen schriftlich (Fax oder Mail reicht
aus) erfolgen, einschließlich der Abänderung dieser Klausel. Sollte eine Klausel ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der
Regelungen im übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung
gelten, die wirtschaftlich in wirksamer Form der unwirksamen Klausel am nächsten
kommt.


9.

Für Streitigkeiten mit KI ́s die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland sind und mit KI ́s die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegen oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht
bekannt ist, gilt Gerichtsstand München. 9. Pflichtangaben gemäß §§ 36, 37 VSBG
Gesetz über die Streitbeilegung in Verbrauchersachen
(Verbraucherstreitbeilegungsgesetz): Weder die PIB Pienzenauer Immobilien GmbH
noch die Makler sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.


10.

Hinweis auf die Einmeldung/Nutzung von nicht bezahlten Forderung für Scoring (§ 31
Abs. 2 BDSG-neu) Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung
der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen
des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunftei Creditreform Boniversum bei der Ermittlung
eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen.
Den Gesetzeswortlaut des § 31 Abs. 2 BDSG-neu finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten
Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre
Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm
13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im
Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende
Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:
Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt
eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert
werden.
Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden.
Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften,
Versicherungen,Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des
Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank
vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur
Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.
In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben
gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-
Adresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen.
Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften
über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach
nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser
Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU
übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie
unter dem Link
https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021D0914&from=DE
einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.
Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfü llung des Zwecks
der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine
Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine
Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht.
Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach
Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß §
882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung
taggenau gelöscht. Weitere Informationen finden Sie dazu auch unter
www.boniversum.de/bonipedia/ unter der Rubrik Datenlöschung.
Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein:
Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung,
Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.
Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über
die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten
falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann
nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur
Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten
unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen.
Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum
gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit
zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer
Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht
berührt.
Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können
Sie sich mit den unten aufgeführten Kontaktdaten jederzeit an den
Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen
schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Im Falle
eines vermuteten Datenschutzverstoßes haben Sie das Recht, sich bei einer
Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig für die Creditreform
Boniversum ist die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW, Postfach 20 24 44,
40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.
Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus
öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um
Ihre Bonität zu beschreiben, bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen
Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und
teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher
Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum-Kunden
nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener
Kreditentscheidungen.

 

Widerspruchsrecht:
Sie können nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich
aus Ihrer besonderen Situation ergeben (z. B. Frauenhaus oder Zeugenschutz),
widersprechen. Ihren formlosen Widerspruch können Sie schriftlich an die
Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss oder per E-Mail
an selbstauskunft@boniversum.de richten.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke bei der
Boniversum widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr
verarbeitet.
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum
GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner bei der Boniversum ist
der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail:
selbstauskunft@boniversum.de.
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten der Boniversum erreichen Sie unter
folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter,
Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.