AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der selbstständigen
Immobilienmakler/Objektbetreuer und der PIB Pienzenauer Immobilien GmbH für
die Bewertung und den Vertrieb von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die
Vermittlung von Kontakten an selbständige Immobilienfachkräfte oder – Vertriebe
1.
Die nachfolgenden AGB’s bestehen jeweils zwischen Ihnen und Ihrem jeweiligen
selbstständigen Immobilienmakler/Objektbetreuer (hier genannt als: Makler).
Bei direkter Kontaktaufnahme mit der PIB Pienzenauer Immobilien GmbH, vermittelt
diese gezielt den Kontakt an selbstständige Immobilienfachkräfte oder – Vertriebe
(ebenfalls: Makler), welche ohne Kosten für den Kunden dessen Immobilie bewerten.
2.
Neben einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Beauftragung von einem
vermittelten Makler zum Nachweis von Vertragsgelegenheiten durch Kauf
(Miet)interessenten (KI) kommen solche Aufträge mit KI auch durch Inanspruchnahme
der Maklertätigkeit des Maklers zustande. Daneben unterhalten die Makler i.d.R.
Vermittlungsaufträge mit den Objekteigentümern- (Kunden), beinhaltend, unabhängig
von den Provisionszahlungspflichten, die Pflicht zu deren Interessenwahrnehmung.
3.
Angebote, Nachweise und weitere Informationen sind vom Kunden vertraulich zu
behandeln. Deren Weitergabe ohne zuvor eingeholte schriftliche Zustimmung des
Maklers führt zu deren Schadenersatzansprüchen gegen den Kunden mindestens in
Höhe einer Provision von 3% zzgl. MwSt., gegebenenfalls zusätzlich in Höhe
entgangener Provisionsansprüche gegen Dritte. Dem Kunden bleibt der Nachweis
eines geringeren Schadens vorbehalten.
4.
Den Objektangaben einschließlich erteilter Auskünfte des Maklers liegen
ausschließlich durch die Objekteigentümer erteilte Informationen zugrunde, für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit der Makler keine Gewähr übernimmt. Der Makler wird
seinerseits diese Kundenangaben mit strenger Vertraulichkeit behandeln und nur mit
ausdrücklicher Erlaubnis des Kunden weitergeben. Wird dem Makler die Unrichtigkeit
einzelner Angaben bekannt, korrigiert sie ihre Angaben gegenüber Eigentümern und
Interessenten. Im Übrigen wird die Haftung der Makler auch für ihre
Erfüllungsgehilfen sowie deren Haftung wegen vertraglichen, vorvertraglichen und
gesetzlichen Schadenersatzansprüchen einschließlich solcher aus Delikt oder wegen
eigener unrichtiger Auskünfte auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die
Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
5.
Vorkenntnis hat Auftraggeber (AG) unter nachprüfbarer Bekanntgabe der Quelle und
des Datums innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt des Nachweises
gegenüber des Maklers bzw. nach den Bedingungen vermittelter Immobilienmakler
und Vertriebe einzuwenden. Mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen ist die
andere Vertragsseite davon zu informieren, dass der KI vom Makler oder durch von
PIB vermittelte Immobilienvertriebe informiert wurde. Über die Aufnahme von
Vertragsverhandlungen, bevorstehenden und / oder erfolgten Vertragsschluss, auch
über ein anderes als das angebotene Objekt des gleichen Vertragspartners der KI hat
jeweils unverzüglich den Makler oder dem durch PIB vermittelten Immobilienmakler-
/Vertrieb zu informieren. Der Makler bzw. der vermittelte Immobilienvertrieb kann
vom KI Vertragsabschriften beanspruchen.
Der Makler oder der vermittelte Immobilienvertrieb/Makler kann vom Kunden bzw.
vom KI verlangen, dass dessen Provisionszahlungspflicht bei Kauf Bestandteil des
notariellen Kaufvertrages wird. Weiter kann der Makler/vermittelte Vertrieb vom KI
die Aufnahme einer Klausel in den notariellen Kaufvertrag beanspruchen, die einen
Vorkaufsberechtigten im Falle der Ausübung seines Vorkaufsrechtes zur Zahlung der
Käuferprovision an den Makler/vermittelten Vertrieb verpflichtet.
6.
Der Makler ist im Falle der Beauftragung entgeltlich tätig, die Bewertung selbst ist
kostenlos. Der KI hat eine Provision an den Makler bzw. an den vom PIB vermittelten
Immobilienvertrieb zu zahlen, wenn deren Nachweis oder Vermittlung erfolgreich zu
einem Vertragsschluss auf Grundlage des Angebotes führte. Als erfolgreicher
Nachweis gilt auch die erstmalige Bekanntgabe des Verkäufers, des Objekts, der
Adresse oder der Gelegenheit zum Vertragsschluss. Der Abschluss eines
Hauptvertrages mit einem anderen, wirtschaftlich vergleichbaren Objekt des
nachgewiesenen Vertragspartners führt ebenfalls zur Provisionszahlungspflicht.
7.
Vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung oder Angabe im Exposé beträgt die
Provision 3% zzgl. jeweils geltender MwSt. des Kaufpreises bei Kaufverträgen. Sie
entsteht bei wirksamen Zustandekommen des Hauptvertrages und ist binnen 6 Tagen
nach dem Vertragsdatum, in Fällen aufschiebender Bedingungen nach
Bedingungseintritt, in Fällen eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts nach
Feststehen dessen Nichtausübung zur Zahlung fällig.
8.
Vertragsänderungen und / oder Ergänzungen sollen schriftlich (Fax oder Mail reicht
aus) erfolgen, einschließlich der Abänderung dieser Klausel. Sollte eine Klausel ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der
Regelungen im übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung
gelten, die wirtschaftlich in wirksamer Form der unwirksamen Klausel am nächsten
kommt.
9.
Für Streitigkeiten mit KI ́s die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland sind und mit KI ́s die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegen oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht
bekannt ist, gilt Gerichtsstand München. 9. Pflichtangaben gemäß §§ 36, 37 VSBG
Gesetz über die Streitbeilegung in Verbrauchersachen
(Verbraucherstreitbeilegungsgesetz): Weder die PIB Pienzenauer Immobilien GmbH
noch die Makler sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der selbstständigen
Immobilienmakler/Objektbetreuer und der PIB Pienzenauer Immobilien GmbH für
die Bewertung und den Vertrieb von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die
Vermittlung von Kontakten an selbständige Immobilienfachkräfte oder – Vertriebe
1.
Die nachfolgenden AGB’s bestehen jeweils zwischen Ihnen und Ihrem jeweiligen
selbstständigen Immobilienmakler/Objektbetreuer (hier genannt als: Makler).
Bei direkter Kontaktaufnahme mit der PIB Pienzenauer Immobilien GmbH, vermittelt
diese gezielt den Kontakt an selbstständige Immobilienfachkräfte oder – Vertriebe
(ebenfalls: Makler), welche ohne Kosten für den Kunden dessen Immobilie bewerten.
2.
Neben einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Beauftragung von einem
vermittelten Makler zum Nachweis von Vertragsgelegenheiten durch Kauf
(Miet)interessenten (KI) kommen solche Aufträge mit KI auch durch Inanspruchnahme
der Maklertätigkeit des Maklers zustande. Daneben unterhalten die Makler i.d.R.
Vermittlungsaufträge mit den Objekteigentümern- (Kunden), beinhaltend, unabhängig
von den Provisionszahlungspflichten, die Pflicht zu deren Interessenwahrnehmung.
3.
Angebote, Nachweise und weitere Informationen sind vom Kunden vertraulich zu
behandeln. Deren Weitergabe ohne zuvor eingeholte schriftliche Zustimmung des
Maklers führt zu deren Schadenersatzansprüchen gegen den Kunden mindestens in
Höhe einer Provision von 3% zzgl. MwSt., gegebenenfalls zusätzlich in Höhe
entgangener Provisionsansprüche gegen Dritte. Dem Kunden bleibt der Nachweis
eines geringeren Schadens vorbehalten.
4.
Den Objektangaben einschließlich erteilter Auskünfte des Maklers liegen
ausschließlich durch die Objekteigentümer erteilte Informationen zugrunde, für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit der Makler keine Gewähr übernimmt. Der Makler wird
seinerseits diese Kundenangaben mit strenger Vertraulichkeit behandeln und nur mit
ausdrücklicher Erlaubnis des Kunden weitergeben. Wird dem Makler die Unrichtigkeit
einzelner Angaben bekannt, korrigiert sie ihre Angaben gegenüber Eigentümern und
Interessenten. Im Übrigen wird die Haftung der Makler auch für ihre
Erfüllungsgehilfen sowie deren Haftung wegen vertraglichen, vorvertraglichen und
gesetzlichen Schadenersatzansprüchen einschließlich solcher aus Delikt oder wegen
eigener unrichtiger Auskünfte auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die
Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
5.
Vorkenntnis hat Auftraggeber (AG) unter nachprüfbarer Bekanntgabe der Quelle und
des Datums innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt des Nachweises
gegenüber des Maklers bzw. nach den Bedingungen vermittelter Immobilienmakler
und Vertriebe einzuwenden. Mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen ist die
andere Vertragsseite davon zu informieren, dass der KI vom Makler oder durch von
PIB vermittelte Immobilienvertriebe informiert wurde. Über die Aufnahme von
Vertragsverhandlungen, bevorstehenden und / oder erfolgten Vertragsschluss, auch
über ein anderes als das angebotene Objekt des gleichen Vertragspartners der KI hat
jeweils unverzüglich den Makler oder dem durch PIB vermittelten Immobilienmakler-
/Vertrieb zu informieren. Der Makler bzw. der vermittelte Immobilienvertrieb kann
vom KI Vertragsabschriften beanspruchen.
Der Makler oder der vermittelte Immobilienvertrieb/Makler kann vom Kunden bzw.
vom KI verlangen, dass dessen Provisionszahlungspflicht bei Kauf Bestandteil des
notariellen Kaufvertrages wird. Weiter kann der Makler/vermittelte Vertrieb vom KI
die Aufnahme einer Klausel in den notariellen Kaufvertrag beanspruchen, die einen
Vorkaufsberechtigten im Falle der Ausübung seines Vorkaufsrechtes zur Zahlung der
Käuferprovision an den Makler/vermittelten Vertrieb verpflichtet.
6.
Der Makler ist im Falle der Beauftragung entgeltlich tätig, die Bewertung selbst ist
kostenlos. Der KI hat eine Provision an den Makler bzw. an den vom PIB vermittelten
Immobilienvertrieb zu zahlen, wenn deren Nachweis oder Vermittlung erfolgreich zu
einem Vertragsschluss auf Grundlage des Angebotes führte. Als erfolgreicher
Nachweis gilt auch die erstmalige Bekanntgabe des Verkäufers, des Objekts, der
Adresse oder der Gelegenheit zum Vertragsschluss. Der Abschluss eines
Hauptvertrages mit einem anderen, wirtschaftlich vergleichbaren Objekt des
nachgewiesenen Vertragspartners führt ebenfalls zur Provisionszahlungspflicht.
7.
Vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung oder Angabe im Exposé beträgt die
Provision 3% zzgl. jeweils geltender MwSt. des Kaufpreises bei Kaufverträgen. Sie
entsteht bei wirksamen Zustandekommen des Hauptvertrages und ist binnen 6 Tagen
nach dem Vertragsdatum, in Fällen aufschiebender Bedingungen nach
Bedingungseintritt, in Fällen eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts nach
Feststehen dessen Nichtausübung zur Zahlung fällig.
8.
Vertragsänderungen und / oder Ergänzungen sollen schriftlich (Fax oder Mail reicht
aus) erfolgen, einschließlich der Abänderung dieser Klausel. Sollte eine Klausel ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der
Regelungen im übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung
gelten, die wirtschaftlich in wirksamer Form der unwirksamen Klausel am nächsten
kommt.
9.
Für Streitigkeiten mit KI ́s die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland sind und mit KI ́s die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegen oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht
bekannt ist, gilt Gerichtsstand München. 9. Pflichtangaben gemäß §§ 36, 37 VSBG
Gesetz über die Streitbeilegung in Verbrauchersachen
(Verbraucherstreitbeilegungsgesetz): Weder die PIB Pienzenauer Immobilien GmbH
noch die Makler sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.